Wildcamping in Baden-Württemberg
- Wildzelten generell verboten
- Bußgeld bis zu 500,– €
- "Ausruhen" unter freiem Himmel geduldet
- es gibt Trekking-Plätze in Baden-Württemberg
Forstamt in Baden-Württemberg
Auf einer toll gemachten interaktiven Karte kannst Du Dir die Kontaktdaten der Dienststellen des Forstamts Baden-Württemberg ansehen. Das erleichtert die Planung Deiner Tour und ermöglicht Dir die Kontaktaufnahme zur richtigen Stelle im richtigen Revier.Waldbesuchsrecht
Benjamin Tüxen - bekannter als "EinMannimWald" berichtet über das Waldbesuchsrecht in Baden-Württemberg in seinem gleichnamigen YouTube-Channel.Schnellübersicht
Umgebung | draußen schlafen | Zelten |
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Naturschutzgebiet | ohne Zelt als "ausruhen" geduldet | verboten |
Freifläche | ohne Zelt als "ausruhen" geduldet | verboten |
Wald | ohne Zelt als "ausruhen" geduldet | verboten |
Trekking-Plätze
Folgende Trekking-Platz-Übersicht gibt es zu Baden-Württemberg:Strafen
Wirst Du beim Wildcamping in Baden-Württemberg erwischt, musst Du mit folgenden Strafen rechnen:Tatbestand | mögliches Strafmaß |
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Zelten im Naturschutzgebiet bis zu 10 Tagen (auch Nationalparks, Naturdenkmälern, gesetzlich geschützten Biotopen und Landschaftsteilen oder einstweilig sichergestellten Schutzgebieten) | bis zu 500,– € |
Zelten im Landschaftsschutzgebiet bis zu 10 Tagen | bis zu 250,– € |
Zelten auf Freiflächen bis zu 10 Tagen | bis zu 200,– € |
Wald- und Forstrecht
Im Wald- und Forstrecht Baden-Württemberg kannst Du genaue Details lesen.
Was vergessen? Noch einen Tipp?
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Länderwappen: Wikipedia