Wildcamping in Hamburg
- was Du in Hamburg beachten musst
- wirst Du erwischt, geht es ab € 25,– Strafe los
- Welche Alternativen es zum Wildcamping gibt
Waldbesuchsrecht
Benjamin Tüxen - bekannter als "EinMannimWald" berichtet über das Waldbesuchsrecht in Hamburg in seinem gleichnamigen YouTube-Channel.Schnellübersicht
In dieser Übersicht siehst Du eine schnelle Einschätzung. Das hamburgische Landeswaldgesetz besagt, dass für das Zelten im Wald oder auf freien Landschaftsflächen die Erlaubnis des jeweiligen Besitzers und der Behörde einzuholen ist. Trotz Zustimmung des Eigentümers kann die Behörde Dich jedoch trotzdem belangen. Deshalb ist unsere Einschätzung in der Tabelle als "schwierig" dargestellt.Umgebung | draußen schlafen | Zelten |
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Naturschutzgebiet | verboten | verboten |
Freifläche | schwierig | schwierig |
Wald | verboten | schwierig |
Trekking-Plätze
Welche Trekking-Plätze es in Hamburg gibt, kannst Du Dir auf folgenden Websites ansehen:Strafen
Wirst Du erwischt, musst Du mit folgenden Strafen rechnen:Tatbestand | Strafmaß |
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Zelten im Naturschutzgebiet bis zu 10 Tagen (auch Nationalparks, Naturdenkmälern, gesetzlich geschützten Biotopen und Landschaftsteilen oder einstweilig sichergestellten Schutzgebieten) | 50 € bis 2.500 € |
Zelten im Landschaftsschutzgebiet bis zu 10 Tagen | 25 € bis 2.500 € |
Landeswaldgesetz Hamburg
Im Landeswaldgesetz Hamburg kannst Du genaue Details lesen.
Was vergessen? Noch ein Tipp?
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Länderwappen: Wikipedia